Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundetraining Petra Schmidhuber

Präambel

 

Die Hundeschule „Hundetraining Petra Schmidhuber“ (https://www.petraschmidhuber.de) bietet mobiles Training von Hunden an. Bei dem mobilen Training handelt es sich um Unterricht vor Ort bei den Haltern der Hunde oder an vorab vereinbarten Örtlichkeiten. Darüber hinaus können Theoriestunden (z.B. Ausdrucksverhalten der Hunde) online per Videoübertragung vereinbart werden.

 

Geltungsbereich

  • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der mobilen Hundeschule „Hundetraining Petra Schmidhuber“ (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet) und Teilnehmern am Training des Anbieters (nachfolgend als „Halter“ bezeichnet).
  • Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  • Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Halter verwendeter eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen widersprochen.
  • Die Teilnahme am Training ist nur voll geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen möglich. Teilnehmer unter 16 Jahren ist, die die Teilnahme am Training nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet. Teilnehmer ab 16 Jahren können durch schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten am Training teilnehmen.

 

Vertragsinhalt

 

  • Gegenstand der Leistung des Anbieters ist die Durchführung mobiler Trainingskurse für Hundehalter und Hunde zur Vermittlung praktischer und theoretischer Inhalte. Der Halter erhält vom Anbieter lediglich Handlungsvorschläge. Die Trainingsstunden können nach Absprache auch online per Videoübertragung stattfinden. Art und Umfang der Trainingsstunden ergeben sich aus dem konkreten Angebot.
  • Nach Vereinbarung, finden bei Neukunden Trainingsstunden mit einem Vorgespräch statt, um Halter und Hund kennenzulernen und die wesentlichen Ziele des Trainings zu besprechen.
  • Der Anbieter schuldet dem Halter keinen Erfolg oder das Erreichen eines bestimmten Ziels, soweit dies nicht ausdrücklich zugesichert wird.

 

Vertragsschluss

 

  • Mit der Anfrage zur Buchung von Trainingsstunden bietet der Halter dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Eine Anfrage zu den Trainingsstunden findet persönlich, telefonisch oder per E-Mail (Kontaktformular) statt. Ein Vertragsschluss kommt hierbei jedoch nicht zustande.
    Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars zustande. Hiermit bestätigt der Halter verbindlich die Anmeldung zu den Trainingsstunden und damit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Vergütung /Zahlungsbedingungen

 

  • Die Gebühr der Einzel- und Paketstunden entnimmt der Halter der aktuellen Preisliste des Anbieters. Diese sind online abrufbar, bzw. liegen diesen Geschäftsbedingungen als Anlage bei.
  • Die Gebühr ist nach Zugang der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Gebühr kann per Überweisung oder in Bar entrichtet werden.
  • Kommt der Halter mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

 

Halterpflichten

 

  • Der Halter erklärt, dass sein Hund behördlich gemeldet ist. Auf Verlangen des Anbieters, hat der Halter dies entsprechend nachzuweisen
  • Der Halter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. Für Welpen gilt ein altersentsprechender Impfschutz. Der Halter erklärt, dass der Impfpass auf Verlangen der Hundeschule vorgelegt wird. Das vorstehende gilt insbesondere im Gruppentraining.
  • Kranke Hunde (insbesondere Symptome wie Durchfall, Erbrechen, Husten, sowie Augen- oder Ohrenentzündung) sind von der Teilnahme am Training ausgeschlossen. Läufige Hündinnen dürfen bei den Gruppenveranstaltungen nur teilnehmen, wenn Hundetraining Petra Schmidhuber im Vorfeld über die Läufigkeit informiert wurde und ihre Zustimmung erteilt hat. Beim Einzeltraining können läufige Hündinnen jederzeit teilnehmen.
  • Der Halter ist ebenfalls verpflichtet, den Anbieter über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes
    vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
  • Die Nutzung von Zug- und Retrieverhalsbändern ohne Stopp-Funktion sowie von Stachelhalsbändern ist untersagt. Darüber hinaus ist die Nutzung sämtlicher Gegenstände, die in der Lage sind, dem Hund körperliche Nachteile (insbesondere Schmerzen und Verletzungen) zuzufügen untersagt.
  • Für die Einhaltung von ordnungsbehördlichen Bestimmungen in der Öffentlichkeit (wie z.B. Leinenpflicht und Hundekotentfernung), ist ausschließlich der Halter verantwortlich.
  • Der Halter hat dem Anbieter auf Verlangen nachzuweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Halter eine Haftpflichtversicherung besteht.

 

Absage durch den Halter

 

  • Der Halter kann bis zu 24 h vor Trainingsbeginn die Trainingseinheit absagen.
  • Erfolgt eine Absage später als unter 6.1. beschrieben, so ist der Anbieter berechtigt 100 % der Kosten für die Trainingsstunde zu verlangen.
  • Erfolgt keine Absage und erscheint der Halter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort, so hat der Halter dem Anbieter die dadurch angefallenen Fahrtkosten zu erstatten.
  • Individuell getroffene Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

 

Absage durch den Anbieter

 

  • Der Anbieter ist berechtigt die Trainingseinheiten aus nicht vorhersehbaren Gründen (wie z.B. plötzliche Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Pandemien etc.) kurzfristig abzusagen.
  • Für diesen Fall erhält der Halter eine Gutschrift der Teilnahmegebühr für einen Alternativtermin oder die Erstattung der Gebühr oder die Möglichkeit die Trainingsstunde online wahrzunehmen.

 

Bild- und Tonaufnahmen

 

  • Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter während der Trainingsstunden Bild- und Tonaufnahmen des Unterrichts aufnimmt. Die Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen dient ausschließlich zu Trainingszwecken.

 

Haftung der Vertragsparteien

 

  • Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet der Anbieter ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
  • Sofern wesentliche Vertragspflichten des Anbieters betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  • Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  • Der Halter stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen frei, die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln des Halters oder einer dritten Person, die im Risikobereich des Halters agiert, beruhen. Die Haftungsfreistellung umfasst neben Schadensersatzforderungen auch den Ersatz der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgt.
  • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

  • Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
  • Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Nutzer nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

 

Stand Januar 2024